GANET > Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 01.07.2009 |
GANET-EDV * Bergstraße 5a * 91757 Treuchtlingen |
1 Allgemeines
1.1 Vertragsbestandteile im Sinne dieser Bestimmungen sind alle zueinander
gehörenden Schriftstücke wie Nutzungs- und Lizenzvertrag, BVBs und
diese AGBs.
1.2 Unsere Angebote sind freibleibend, soweit nicht anders vereinbart.
Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir diese bestätigen
oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen.
1.3 GANET-EDV behält sich das Urheberrecht an den von ihr erarbeiteten
organisatorischen Unterlagen, Verfahrensbeschreibungen, Systemen und Programmen
vor. Eine Weitergabe an Dritte bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen
Zustimmung durch GANET-EDV. Bei Zuwiderhandlung kann GANET-EDV einen Anspruch
auf Ersatz des entstandenen Schadens geltend machen und ist berechtigt, diesen
Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
2 Lieferung
2.1 Für den Umfang der Lieferung sind die beiderseitigen schriftlichen
Erklärungen maßgebend. Anzahl, Bezeichnung der Produkte,
Installationsort, Kaufpreis und Nebenkosten ergeben sich aus unserer
Auftragsbestätigung.
2.2 Teillieferungen sind zulässig.
2.3 Angaben bezüglich etwaiger Lieferfristen sind unverbindlich. GANET-EDV
übernimmt hierfür keine Gewähr.
2.4 Lieferfristen können jedoch zwischen GANET-EDV und dem Kunden
verbindlich vereinbart werden, hierfür ist eine schriftliche Vereinbarung
notwendig. Ist eine Lieferfrist verbindlich vereinbart, so verlängert sie
sich angemessen bei Vorliegen höherer Gewalt oder anderer unabwendbarer
Ereignisse. Sofern sich aufgrund derartiger Ereignisse die Ausführung als
unmöglich erweist, ist GANET-EDV darüber hinaus berechtigt, nach
entsprechender Ankündigung vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der
Kunde GANET-EDV schadenersatzpflichtig machen kann.
2.5 Ansprüche aus Nichteinhaltung einer Lieferfrist bestehen nur, wenn
eine angemessene Nachfrist schriftlich gesetzt ist und auch die Nachfrist nicht
eingehalten ist.
2.6 Solange der Kunde mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht
unsere Verpflichtung zur weiteren Leistung.
3 Aufstellung und Installation
3.1 Die Aufstellung und Installation der gelieferten Geräte obliegt
grundsätzlich dem Kunden. Für den Fall, dass die Parteien Aufstellung
und Installation durch GANET-EDV schriftlich vereinbart haben, gilt folgendes:
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, diejenigen Voraussetzungen zu schaffen, die
GANET-EDV für die Aufstellung und Installation des Kaufgegenstandes
benötigt. Schafft der Kunde diese Voraussetzungen trotz schriftlicher
Aufforderung und Fristsetzung durch GANET-EDV nicht, so kann GANET-EDV vom
Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung
verlangen.
3.3 GANET-EDV liefert den Kaufgegenstand frei Haus. Nach Aufstellung und
Installation wird GANET-EDV die Betriebsbereitschaft der von ihr gelieferten
DV-Anlage herstellen. Eine Funktionsprüfung braucht GANET-EDV nicht
durchzuführen.
3.4 Die Funktionsprüfung obliegt dem Kunde, der hierzu eine Frist von 8
Tagen ab dem Zeitpunkt der Aufstellung hat. Teilt der Kunde GANET-EDV nicht
binnen dieser 8 Tage schriftlich mit, dass seine Leistungsprüfung
Mängel ergeben hat, gilt der von GANET-EDV gelieferte Kaufgegenstand zum
Zeitpunkt des Abschlusses der Testphase als mängelfrei.
3.5 Die Gefahr geht zum Zeitpunkt der Übergabe auf den Kunden über.
4 Zahlung
4.1 Unsere Rechnungen sind ohne Abzug 10 Tage nach Rechnungsdatum fällig
und zahlbar rein netto Kasse.
4.2 Die Hereingabe von Wechseln, Abtretungen oder Faktoring bedarf unserer
Zustimmung.
4.3 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der
Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der
banküblichen Zinsen, mindestens 5 % über dem jeweiligen Bundesbank-
Diskontsatz, berechnet.
4.4 Bei Zahlungsverzug und begründetem Zweifel an der
Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden ist GANET-EDV-
unbeschadet ihrer sonstigen Rechte - befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen
für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche
aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
5 Gewährleistung
5.1 GANET-EDV gibt dem Kunde für den im Lieferschein bezeichneten
Kaufgegenstand eine Gewährleistung von 24 Monaten ab Übergabe
dahingehend, dass der Kaufgegenstand nicht mit Fehlern behaftet ist, die den
Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrage
vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung
kommt nicht in Betracht.
5.2 Für gelieferte Produkte Dritter gelten die jeweiligen AGB's,
Gewährleistungen der jeweiigen Hersteller. Die Übernahme oder
Übertragung dieser Regelungen auf die GANET-EDV bedarf der
Schriftform.
5.3 Die Haftung von GANET-EDV beschränkt sich unter Ausschluss jeder
weiteren Haftung - es sei denn bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit -
insbesondere auch für Mangelfolgeschäden, auf Nachbesserung oder
Ersatzlieferung, wobei dem Kunde das Recht vorbehalten bleibt, bei dreimaligem
Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung Herabsetzung der
Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages
zu verlangen.
5.4 Eigenschaften des Kaufgegenstandes gelten nur dann als zugesichert, wenn
die Zusicherung schriftlich erfolgt ist.
6 Schadensersatzansprüche
6.1 Schadensersatzansprüche gegen uns, unsere Erfüllungs- und / oder
Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund , insbesondere aus
Verschulden, aus Anlass von Vertragshandlungen, aus Verzug, aus positiver
Vertragsverletzung und/oder aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es
sei denn sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6.2 GANET-EDV haftet nicht für den Verlust von Daten. Vor allen Arbeiten
hat der Kunden entsprechende Sicherungen der Systeme eigenständig
herzustellen.
6.3 GANET-EDV haftet in jedem Falle nur bis zur Höhe des Auftragswertes.
7 Eigentumsvorbehalt
7.1 Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen inklusive
fakturierter Umsatzsteuer aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden
bleiben die verkauften Produkte Eigentum von GANET-EDV.
7.2 Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen
Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen
veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der
Weiterveräußerung auf uns übergehen. Der Kunde tritt hiermit
diese Forderungen bereits jetzt an uns ab.
7.3 Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes bedeutet nicht den
Rücktritt vom Vertrag.
7.4 Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor
vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte
verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet oder abgetreten werden.
8 Sonstiges
8.1 Sind oder werden Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise
unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, die unwirksame Bestimmung durch
eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten
kommt.
8.2 Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsänderungen bedürfen
der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung dieser
Schriftformklausel.
8.3 Gerichtsstand: Weißenburg/Bay.. Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
8.4 Stand 01.07.2009
Druckversion
© 2010 GANET: Impressum / Kontakt |